Waage


Wochenbett

Die erste Zeit zu Hause mit dem Neugeborenen bringt oft viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Die Begleitung der Hebamme während dieser Zeit bietet Ihnen Sicherheit, Ruhe und Geborgenheit.

Mit meiner langjährigen Erfahrung begleite ich Sie auf diesem wichtigen Lebensweg mit grosser Fachkompetenz und dem nötigen Einfühlungsvermögen.

Je nach Situation und Bedarf besuche ich Sie und Ihr Baby täglich. Ein Wochenbettbesuch dauert ungefähr eine Stunde und beinhaltet:

Bei der Mutter:

Kontrolle der Gebärmutter
Hilfeleistung beim Stillen
Dammpflege
Entfernen von Klammern oder Fäden
Beantwortung der Fragen rund um das Wochenbett
und die Pflege des Neugeborenen
WM
WK
Beim Neugeborenen:

Nabelpflege und Heilungskontrolle
Gewichtszunahmekontrolle
Neugeborenen-Gelbsuchtkontrolle
Bluttest am 4. Lebenstag

Das Erkennen von Problemen und die sich daraus ergebenden Schritte mit Ihnen zu besprechen, sind für mich selbstverständlich. Ich pflege die gute Zusammenarbeit mit folgenden Partnern:

Spitäler
HausärztInnen
FrauenärztInnen
KinderärztInnen
Mütterberaterinnen
Stillberaterinnen
Sozialämter

Die Kosten für die täglichen Besuche der Hebamme werden bis zum 10. Tag nach der Geburt von den Krankenkassen ohne Selbstbehalt übernommen. Bei Problemen über den 10. Wochenbettstag hinaus sind weitere Besuche mit einem ärztlichen Attest möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Krankenkasse.



Wenn das Leben unfair ist

Manchmal sieht das Leben die Ereignisse anders vor als erhofft. Gerade in dieser Zeit brauchen Eltern eine geduldige, aufmerksam zuhörende Begleitung, die bereit ist, sich mit ihren Gefühlen und Fragen auseinander zu setzen. Mir liegt hier speziell daran, den jungen Eltern während der ersten Zeit, aber auch später eine Stütze zu sein.

 

Wie Sie am besten planen

Wenn Sie eine ambulante Geburt planen (Entlassung frühestens nach ein paar Stunden aus dem Spital oder Geburtshaus) oder die weitere Betreuung zu Hause nach dem üblichen Spitalaufenthalt nicht dem Zufall überlassen möchten, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Am besten ungefähr 1 – 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin.

 

Pikettgeldentschädigung

Die freipraktizierende Hebamme leistet ab der 37. Schwangerschaftswoche Pikettdienst und garantiert so die Betreuung der Wöchnerin zu Hause. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die mit dem einmaligen Betrag von 115.- CHF entschädigt wird. Die Leistung wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Von 171 Gemeinden im Kanton Zürich bezahlen unterdessen 147 diese Hebammenleistung. Wohnt die Wöchnerin in einer Gemeinde, die das Pikettgeld nicht zahlt, geht der Betrag zulasten der Frau.


Tasche